In diesem Jahr wird wieder ein neues EU-Parlament gewählt. Vom 6. bis zum 9. Juni dürfen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihre Stimme abgeben. Dabei gibt es eine Neuerung: Erstmals ist das Alter für die Wahlberechtigung von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In Deutschland ist der Termin der Europawahl Sonntag, 9. Juni.
Wer ist bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt?
Eine Wahlpflicht gibt es in Deutschland nicht. Wahlberechtigt ist, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
- in Deutschland wohnhaft ist und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).
Europawahl 2024: Wie kann man sich ins Wahlregister eintragen lassen?
Deutsche und Unionsbürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeindebehörde erhalten haben. Ist das nicht der Fall, sollte man sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an den Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Wegzug zuletzt gemeldet waren. Für Auslandsdeutsche, die nie mindestens drei Monate in Deutschland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Wann dürfen im Ausland lebende Deutsche bei der Europawahl teilnehmen?
Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Auch wenn sie "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind", dürfen sie wählen.
Sie können am einfachsten per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Der Wahlbrief muss ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Das Statistische Bundesamt empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber, den man unter anderem im Internet findet.