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Luxemburg
EU-Staaten beschließen umstrittenes Naturschutzgesetz
Die EU-Staaten haben den Weg für ein Naturschutzgesetz freigemacht. Eine ausreichende Mehrheit stimmte dem von Landwirten und Konservativen kritisierten Vorhaben zu.
Obstblüte am Bodensee.jpeg       -  Blühende Obstbäume stehen hinter einer Plantage vor den schneebedeckten Bergen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild) | Blühende Obstbäume stehen hinter einer Plantage vor den schneebedeckten Bergen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.06.2024 02:47 Uhr

Die EU-Staaten haben den Weg für ein stark umstrittenes Naturschutzgesetz freigemacht. Demnach sollen künftig in der Europäischen Union mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Eine ausreichende Mehrheit von EU-Staaten stimmte dem vor allem von Landwirten und Konservativen kritisierten Vorhaben am Montag in Luxemburg zu, wie die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Über das Vorhaben wurde lange und intensiv gestritten. Die EU-Kommission hatte das sogenannte Renaturierungsgesetz vor fast genau zwei Jahren vorgeschlagen. Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Zudem sind demnach 10 Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einer schlechten Verfassung.

Umweltschützer, Wissenschaftler und Unternehmen befürworten neues EU-Gesetz

Während Umweltschützer, zahlreiche Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz befürworteten, gab es großen Widerstand vor allem von Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten zu große Einschnitte für Landwirte und damit Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU. Um auf diese Bedenken einzugehen, war das Gesetz im Verhandlungsprozess deutlich abgeschwächt worden. 

Eigentlich hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament schon im November auf einen Kompromiss verständigt. Diesem zufolge sollen Landwirte künftig etwa nicht verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz ihres Landes für umweltfreundliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, was Bauern befürchtet hatten. Die Annahme durch beide Co-Gesetzgeber, die EU-Staaten und das Parlament, ist in der Regel Formsache. Das EU-Parlament hatte in Straßburg dem Gesetz auch final zugestimmt. Allerdings ist eine Reihe von Ländern bislang gegen das Vorhaben.

Mehrheit für EU-Naturschutzgesetz kam durch Österreich zustande

Die Mehrheit nun kam durch einen Kurswechsel Österreichs zustande. Die Klimaschutz- und Umweltministerin der Alpenrepublik, Leonore Gewessler (Grüne), stimmte dem Gesetz zu und stellte sich damit gegen ihren konservativen Koalitionspartner, die Kanzlerpartei ÖVP. Österreichs Kanzler Karl Nehammer ist der Meinung, das Vorgehen seiner Ministerin sei rechtswidrig. Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH, hatte er im Vorfeld angekündigt. Gewessler hatte am Sonntag mitgeteilt, ihre Zustimmung sei juristisch abgesichert. 

Mit der Zustimmung der EU-Staaten ist das Gesetz eigentlich beschlossen. Sollten sich mit Blick auf das Vorgehen Österreichs keine juristischen Fallstricke mehr entwickeln, müsste der Rechtstext nur noch in die offiziellen EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Vorgaben in Kraft treten können.

In einer ersten Reaktion sprach die Verhandlungsführerin der Grünen-Fraktion im Europaparlament, die deutsche Abgeordnete Jutta Paulus, von einem Erfolg im Kampf gegen das Artensterben und die Folgen der Klimakrise. Ohne Artenvielfalt gebe es keine fruchtbaren Böden, keine saubere Luft und kein trinkbares Wasser, so Paulus. (dpa)

 
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