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Europa
Justizreform verstößt gegen EU-Recht: Polen auf Kollisionskurs mit der EU
Wie die polnische Regierung das Justizsystem umkrempelt, verstößt gegen EU-Recht, sagt der EuGH – wieder einmal. Es ist nicht das erste Urteil im Streit zwischen Warschau und EU-Kommission.
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Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa | Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Die polnische Justizreform aus dem Jahr 2019 verstoße gegen EU-Recht, verkündete das Gericht in Luxemburg.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:41 Uhr

Der Richter las das Urteil auf Polnisch vor, immerhin sollte es vor allem und zuerst die rechtskonservative Regierung in Warschau erreichen: Deren 2019 umgesetzte Justizreform verstößt gegen EU-Recht. Das verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission statt. Handelt es sich um die finale Niederlage für Polen in Sachen Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern? Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer, so etwas wie das Herzstück der von der PiS-Partei (Recht und Gerechtigkeit) initiierten Justizreformen, habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben. Kritiker monieren allerdings, dass trotz der mittlerweile vorgenommenen Änderungen am Originalgesetz die Richter weiterhin nicht in der Lage sind, unabhängig zu agieren aus Angst vor Strafen oder Maßnahmen wie einer Zwangsversetzung oder einer Verabschiedung in den vorzeitigen Ruhestand. Die polnischen Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. 

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