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Straßburg
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Gesetz mit großen Fragezeichen
Die Union hat sich auf das erste EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geeinigt. Zum Unmut des Parlaments aber fehlt eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung.
Illustration zur häuslichen Gewalt.jpeg       -  Das europäische Gesetz gegen Gewalt an Frauen gilt als Meilenstein – und doch hat es Kritikerinnen zufolge eine große Schwäche.
Foto: Fabian Sommer, dpa | Das europäische Gesetz gegen Gewalt an Frauen gilt als Meilenstein – und doch hat es Kritikerinnen zufolge eine große Schwäche.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:12 Uhr

Erbittert wurden die Verhandlungen geführt, nun liegt endlich eine Vereinbarung vor. Und doch können die beiden Hauptakteurinnen ihre Enttäuschung nicht verbergen. Das Thema: Gewalt gegen Frauen. Monatelang hatten die Sozialdemokratin Evin Incir und die Konservative Frances Fitzgerald für einen Passus gestritten: die Klausel zur Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung zum Geschlechtsverkehr. Ohne Erfolg. Sie wurde aus der neuen Richtlinie gestrichen. Das heißt: Es gibt keine gemeinsame Definition von Vergewaltigung. Während sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten dafür ausgesprochen hatte, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja" europaweit durchzusetzen, demzufolge die Beteiligten ausdrücklich dem Sex zustimmen müssen, leisteten einige EU-Länder Widerstand. 

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