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Lauterbach will E-Patientenakte und E-Rezept vorantreiben
Lauterbach will, dass jeder Krankenversicherte 2024 eine elektronische Patientenakte erhält. Auch E-Rezepte sollen einfacher nutzbar gemacht und Anfang 2024 Standard werden.
Elektronische Patientenakte       -  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert eine elektronische Patientenakte.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert eine elektronische Patientenakte.
Svenja Moller
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:59 Uhr

Röntgenbilder auf CD, Arztbriefe auf Papier, Befunde per Fax – das soll sich bald ändern, zumindest wenn es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht. Er will, dass jeder Krankenversicherte nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhält. "Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich", kündigte Lauterbach in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung an. Jeder, der nicht ausführlich widerspricht, sei automatisch dabei. Lauterbach will seinen Vorschlag am Montag dem Bundeskabinett vorstellen. 2024 will er zudem das elektronische Rezept verbindlich machen.

"Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten", sagte Lauterbach am Donnerstag. Deshalb solle "ein Neustart" kommen, um elektronische Patientenakten für alle zu erschließen, E-Rezepte alltagstauglich zu machen und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten zu erleichtern. Die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, mache die Behandlungen besser.

Vorgesehen ist ein Gesetzespaket. Erklärtes Ziel bis 2025 ist, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben. Zudem sollen E-Rezepte nach einer bisher stockenden Einführung einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. Gesetzlich geregelt werden sollen auch mehr Datenauswertungen für die Forschung. Dafür soll unter anderem eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die einen Zugang zu pseudonymisierten Daten aus verschiedenen Quellen wie Registern und Krankenkassendaten ermöglichen soll.

Was ist elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll unter anderem Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Diese sind dann auf dem Handy oder dem Computer einsehbar. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können. Bereits seit Januar 2021 gibt es die elektronische Patientenakte für die  als freiwilliges Angebot. Doch nach Lauterbachs Angaben würde weniger als ein Prozent der Patienten diese nutzen.

Der Patient werde mit der elektronischen Akte Herr seiner Daten, warb der Gesundheitsminister. "Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente." Das helfe auch bei der Behandlung. "Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat."

Wie soll elektronische Patientenakte funktionieren?

Lauterbach will pragmatisch vorgehen. "Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt."  Für den Anfang werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen. 

Was ist der Sinn der elektronischen Patientenakte?

Die ePA soll die Versorgung effektiver und besser machen – etwa, indem Mehrfachuntersuchungen unnötig werden. Es gibt jedoch Verzögerungen bei der Vernetzung der Praxen. Bei mehreren Fragen schwelt ein Streit über den Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich etwa kritisch zu dem angestrebten Verfahren geäußert, auf die Akte nur zu verzichten, wenn der Patientinnen oder Patienten aktiv widersprechen. (mit dpa)

 
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