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Berlin
Richterbund: Justizminister tut zu wenig für Dieselfahrer im Abgasskandal
Nachdem der BGH die Hürden für Dieselkläger gesenkt hat, wird eine neue Klagewelle erwartet. Justizminister Buschmann will Gerichte entlasten. Doch sein Entwurf stößt auf Kritik.
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Foto: Uli Deck, dpa (Archivbild) | Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Dieselklägern gestärkt.
Christian Grimm
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:20 Uhr

Vor acht Jahren hat die US-Umweltbehörde die Manipulation von Dieselmotoren aufgedeckt. Seither haben allein in Deutschland hunderttausende Dieselfahrer im Abgasskandal gegen Autohersteller geklagt. Für die Justiz ist die Verfahrensmasse ein Kraftakt, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der vergangenen Woche sieht es so aus, als ob eine zweite Klagewelle die Gerichte erfassen wird. 

Denn das Urteil senkte die Hürden für einen Prozess. Die Geschädigten müssen den Autokonzernen keine Betrugsabsicht mehr nachweisen. Bundesjustizminister Marco Buschmann weiß um die Belastung der Gerichte und will deshalb die Prozessordnung reformieren. Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer Sache wie dem Diesel-Skandal sollen allen anderen Instanzen als Richtschnur dienen und damit die Verfahren abkürzen. „Das ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher – und entlastet zugleich die Justiz“, erklärte der FDP-Politiker Mitte Juni. 

Buschmanns Gesetzes-Entwurf wird kritisiert: "Gut gedacht, aber nicht gut gemacht"

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich Buschmanns Gesetzentwurf angeschaut und kommt zu dem Urteil: Gut gedacht, aber nicht gut gemacht. „Der Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministers ist nicht geeignet, die Gerichte auf breiter Front zu entlasten und den Rechtsschutz für viele tausend Verbraucher in Massenverfahren deutlich zu beschleunigen“, sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn unserer Redaktion. „So werden viele Autokäufer im Diesel-Skandal weiterhin länger als nötig auf eine rechtskräftige Entscheidung ihrer Fälle warten müssen.“ 

Rebehn kritisiert, dass Buschmann zu wenig ändern will, um die Gerichte zu entlasten und damit den Betroffenen schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Viele spezialisierte Anwaltskanzleien stünden jetzt bereit, „um nun weitere Klagen gegen Volkswagen, Mercedes und Co. auf den Weg zu bringen“, erwartet der Richterbund-Chef. 

Der Verband hat schriftlich ausgearbeitet, wie die Dieselfahrer früher juristische Klarheit bekommen könnten. Das Papier liegt unserer Redaktion vor. Die Vorschläge sind nicht auf den Abgasskandal begrenzt, sondern sollen auch auf anderen Rechtsgebieten mit potenziell zehntausenden Klägern schnellere Urteile bringen, zum Beispiel wegen unzulässiger Kontogebühren oder der Entschädigung bei verspäteten Flügen. Anders als nach Buschmanns Vorstellungen hält es der Richterbund für sinnvoll, dass die unteren Instanzen – also Amts-, Land- und Oberlandesgerichte – dem Bundesgerichtshof einen Fall exemplarisch zur höchstrichterlichen Klärung vorlegen können sollen. 

Diesel-Skandal: Millionen weiterer Autos betroffen

Haben die Bundesrichter einen Fall zur Leitentscheidung an sich gezogen, sollen die Gerichte in ganz Deutschland Folgeverfahren auch ohne Zustimmung der Prozessparteien aussetzen dürfen. Dem Entwurf des Justizministeriums zufolge müssen dem beide Prozessgegner zustimmen. Der dritte Vorschlag des Richterbundes lautet, dass alle auf eine Leitentscheidung folgenden Verfahren schriftlich entschieden werden können. Das spare den Gerichten zahllose mündliche Verhandlungstermine. „Es braucht einen deutlich größeren Wurf, um die Klageflut anlässlich des Diesel-Skandals und anderer Massenverfahren besser bewältigen zu können“, forderte Richterbund-Geschäftsführer Rebehn. 

Dass auf die Gerichte viel Arbeit zukommen wird, liegt an der Zahl der betroffenen Autos. Die Stiftung Warentest schätzt ihre Zahl in Deutschland auf weitere sechs Millionen, für die die Hersteller jetzt womöglich Schadenersatz zahlen müssen. Kern des Streits sind die umstrittenen Thermofenster, die in Millionen Dieselautos verschiedener Marken verbaut sind. Thermofenster – so urteilte der Bundesgerichtshof– seien im Normalfall unzulässig. Die Beweislast liegt jetzt bei den Autokonzernen, dass eine solche Vorrichtung unverzichtbar für den Schutz des Motors ist. 

Der Bundesgerichtshof dämpfte allerdings die Hoffnungen der Dieselbesitzer, dass sie mit hohen Beträgen entschädigt werden. Ersetzt wird lediglich ein Schaden zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises als Kompensation für das zerstörte Vertrauen. Auch nach dem wegweisenden Urteil müssen die Autohalter ihre Ansprüche individuell vor Gericht durchsetzen.

Ein Blick in die Statistik zeigt, wie umfassend die Abgasaffäre das deutsche Rechtswesen in Beschlag genommen hat und welche Kosten daraus resultierten. Laut Richterbund gab es allein bezogen auf den Volkswagenkonzern, der den Skandal ausgelöst hat, 380.000 Kläger. Die Rechtsschutzversicherer haben an sie 1,2 Milliarden Euro ausgeschüttet. Volkswagen wiederum hat 1,8 Milliarden Euro für juristischen Beistand ausgegeben. Insgesamt hat VW die Wiedergutmachung der Diesel-Affäre bislang gut 30 Milliarden Euro gekostet. 

 
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