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Berlin
Bundestag lässt Sterbehilfe in der Grauzone
Drei Jahre nach einem wegweisenden Urteil ging es um eine schwierige ethische Frage: Welche Regeln soll der Staat suizidwilligen Menschen und Ärzten setzen? Zwei Vorschläge dazu lagen vor – und fielen durch.
Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild       -  Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild) | Sollten Sterbewillige ein Recht auf Zugang zu Betäubungsmitteln haben, mit denen sie den Suizidwunsch umsetzen können?
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:16 Uhr

Auf Fragen, die um Leben und Tod kreisen, gibt es keine einfachen Antworten, und an einer besonders schwierigen ist nun auch der Deutsche Bundestag gescheitert: Wie soll die Beihilfe zum Suizid künftig gesetzlich geregelt werden? Das bleibt weiter offen. Die Sterbehilfe verharrt in ihrer rechtlichen Grauzone, in der sie sich bereits seit mehr als drei Jahren befindet. Anfang 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das fünf Jahre zuvor beschlossene Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig. Das Gericht betonte, dass zur Freiheit, sich das Leben zu nehmen, die Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben sei, auch die Freiheit gehöre, "hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen". Seither ringt der Bundestag vergeblich um eine Neuregelung, die Ärzten und Sterbehilfe-Vereinen Rechtssicherheit bietet. 

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