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Berlin
Was Lauterbachs Cannabis-Pläne vorsehen
Im nächsten Jahr sollen die ersten Joints legal geraucht werden können. Dabei noch sind Fragen offen. Wie bleibt der Jugendschutz bewahrt? Und was passiert mit früheren Straftaten?
Laura Mielke
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:14 Uhr

Die Zahl der Cannabis-Konsumenten und Konsumentinnen steigt seit Jahren an – trotz striktem Verbot. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein deutliches Zeichen dafür, dass die aktuelle Drogenpolitik im Land nicht zielführend ist. Abhilfe soll nun die Legalisierung schaffen, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Qualität zu sichern und den Jugendschutz maßgeblich einzuhalten. Aber wie und welche Gefahren drohen mit einer Legalisierung?

Die deutsche Cannabislegalisierung fußt auf zwei Säulen: dem privaten Anbau und Konsum, sei es in Social Clubs oder im eigenen Zuhause, und wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten in Regionen, die die Auswirkungen einer kontrollierten Abgabe über einen Zeitraum von fünf Jahren erforschen. 

Cannabis Social Clubs sollen keine "Konsumtempel" werden

Ab dem nächsten Jahr soll der private Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen möglich sein, die dann geerntet und verbraucht werden dürfen. In den Social Clubs mit maximal 500 Mitgliedern darf ebenfalls angebaut werden. Die Ernte dieser Pflanzen soll dann an die Mitglieder verkauft werden. In den Clubs selbst ist, anders als in den Niederlanden, der Konsum untersagt. Sie dürfen nicht mit ihren Produkten werben oder ihre Räume gemütlich ausgestalten und nur kostendeckend statt gewinnbringend arbeiten. "Es sollten nur Abgabestellen sein", sagte Lauterbach bei einer Townhall Veranstaltung zur Bürgerinformation. Und weiter: "Das ist nicht sexy, aber wir wollen keine Konsumtempel." Cannabis solle "kein Produkt wie jedes andere" sein.

Der THC-Gehalt der Produkte soll für 18- bis 21-Jährige gedeckelt werden. Sie erhalten zudem mit maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat 20 Gramm weniger als über 21-Jährige. Die Preisspanne für Cannabis, Haschisch und essbare Produkte soll sich am Markt orientieren, um den Schwarzmarkt zu verdrängen. Lauterbach sieht darin die Hoffnung, dass Konsumentinnen und Konsumenten das qualitativ hochwertigere Produkt wählen, anstatt verunreinigtes Gras beim Dealer zu kaufen. 

"Der Konsum soll sicherer werden", sagt der Gesundheitsminister, "aber nicht mehr". Darum ist im Zuge der Legalisierung eine Aufklärungskampagne geplant. Die Materialien dazu sind bereits auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums und unter infos-cannabis.de abrufbar. Mit jugendlichem Design und plakativen Sprüchen, wie "Cannabis legal, aber risky (riskant)", richten sich die Inhalte vor allem an Kinder und Jugendliche. Schon jetzt konsumierten auch viele unter 18-Jährige regelmäßig Cannabis. Man müsse ihnen deutlich machen, welche Auswirkungen der Konsum auf das Gehirn von jungen Menschen hat. Da die Entwicklung bis 25 Jahre nicht abgeschlossen ist, sei es wichtig, diese Risiken in Schulen und Erziehung zu vermitteln.

In den Social Clubs ist zudem vorgesehen, dass einzelne Personen als Suchtbeauftragte agieren, die erste Anzeichen von problematischem Konsum erkennen und ansprechen. Dazu gehört laut dem Gesundheitsminister auch das Enttabuisieren von (problematischem) Drogenkonsum in der Gesellschaft, damit sich Betroffene trauen, die Hilfsangebote anzunehmen. 

In der Schweiz laufen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte

Rechtlich sieht der Gesetzesentwurf vor, dass einschlägige Einträge im Führungszeugnis zu Straftaten, die bald legal sind, gestrichen werden. Um bei Kontrollen trotzdem weiterhin zu unterscheiden, ob das Produkt auf dem Schwarzmarkt erworben wurde, führen die Clubs Register. Jeder Kauf wird verzeichnet. 

Die zweite Säule sind Modellregionen ähnlich wie in der Schweiz. Dort laufen bereits erste Projekte. Städte oder Gemeinden können sich melden, um mit wissenschaftlicher Begleitung die Abgabe von Cannabis außerhalb der Social Clubs auszuprobieren. Dies könnte in Apotheken, Drogeninformationszentren oder dafür eröffneten Shops geschehen. Die Projekte sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, in dem die Modellregionen verschiedene Konzepte ausarbeiten und Forschungsfragen nachgehen, wie beispielsweise: Was verändert die Cannabislegalisierung in der Gesellschaft? Wie wirkt sie sich auf den Gesundheitszustand oder Verkehrsunfälle aus? Die Ergebnisse könnten dann eine Basis für bundesweite Konzepte bilden.

Apropos Verkehrsunfälle: In der Debatte um die Legalisierung sind noch einige Fragen ungeklärt. Laut aktuellem Recht darf mit Cannabis im Blut nicht Auto gefahren werden. Diese Regelung könnte sich ändern und ähnlich wie beim Alkohol mit Grenzwerten festgesetzt werden. Das Fahren unter direktem Einfluss bleibt weiter verboten. Bundesverkehrsminister Volker Wissing wird laut Lauterbach hierzu einen Gesetzesentwurf vorlegen.

 
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