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Karlsruhe
Urteil in Karlsruhe: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform
Die Wahlrechtsreform von 2020 zur Verkleinerung des Bundestags war verfassungskonform. So urteilte heute das Verfassungsgericht. Dabei ist diese Fassung des Wahlrechts schon nicht mehr aktuell.
Bundestag.jpeg       -  Blick in den leeren Plenarsaal vor Beginn der Sitzung im Bundestag. Am 20.10. wird in Karlsruhe offiziell eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Wahlrecht eingereicht.
Foto: Michael Kappeler, dpa | Blick in den leeren Plenarsaal vor Beginn der Sitzung im Bundestag. Am 20.10. wird in Karlsruhe offiziell eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Wahlrecht eingereicht.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:50 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren und geklagt hatten, scheiterten damit am Mittwoch in Karlsruhe (Az. 2 BvF 1/21). Ihr Antrag sei unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.

Es ging um die Vorschriften zur Sitzzuteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zustande kam. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhangs- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Ein Kritikpunkt war allerdings, dass Überhangmandate erst ab dem vierten Mandat durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert wurden.

Es gibt bereits eine neue Wahlrechtsreform von der Ampel-Regierung

Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Ausgleichsmandate für die anderen Parteien sollten sicherstellen, dass am Ende die Sitzverteilung dem Stimmenverhältnis entspricht. Es sei hinreichend bestimmt im angegriffenen Gesetz, wie und bis zu welchem Punkt die Sitzzahl des Bundestags zu erhöhen ist, sagte König.

Die Fassung des Wahlrechts, um die es nun am Verfassungsgericht ging, ist bereits wieder überholt. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Diese geht noch deutlich weiter als die Vorgängerreform und wird wiederum von der jetzigen Opposition heftig kritisiert. Auch dagegen sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Urteil ist bedeutsam für die Wiederholungswahl in Berlin

Das nun verkündete Urteil ist aber für die geplante Wiederholungswahl in der Bundeshauptstadt von Bedeutung. Denn in einigen Berliner Wahlbezirken soll die Bundestagswahl von 2021 wegen Pannen am Wahltag nach einem Beschluss des Bundestags wiederholt werden. Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht verkünden, in wie vielen Wahlbezirken dies zu geschehen hat, und ob es reicht, dabei nur die Zweitstimme abzugeben. Die Wiederholungswahl müsste nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl.

Die Regelgröße des Bundestags war ursprünglich mal auf 598 Abgeordnete festgelegt gewesen. Derzeit gibt es aber 736 Parlamentarier und Parlamentarierinnen, so viele wie nie zuvor. Im Grunde sind sich alle einig, dass Reformbedarf besteht. Nur über das Wie wird seit Jahren gestritten. Denn jeder möchte vermeiden, dass Änderungen auf seine Kosten gehen. (dpa)

 
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