Berlin
Verstößt das neue Wahlrecht gegen das Grundgesetz?
Staatsrechtler kritisieren das von der Ampel beschlossene Gesetz. CSU und Linke wollen in Karlsruhe klagen. Nun bricht ein Streit um die Fünf-Prozent-Hürde aus.
Der Streit über das neue Bundestagswahlrecht dauert an: Während die CSU und die Bayerische Staatsregierung ihre angekündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen, dringt die Linke auf eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Auch in der SPD gibt es Stimmen, die sogenannte Sperrklausel auf 3,5 Prozent auch im Bund, ähnlich wie bei der Europawahl, abzusenken, weil es im Wahlrecht nicht mehr darauf ankommt, eine Mindestzahl an Direktmandaten zu gewinnen. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor solchen Gedankenspielen, selbst wenn ihre Partei davon profitieren würde und die FDP-Politikerin ebenfalls Korrekturbedarf beim neuen Wahlrecht sieht.
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