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Berlin
Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro auf Staatskosten
Schröder hat gegen den Entzug von Privilegien geklagt – und verloren. Er bekommt sein Büro im Bundestag nicht zurück. Seine Geschichte ist skandalös und tragisch zugleich.
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Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild) | Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat vor Gericht eine Niederlage kassiert.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:08 Uhr

Gerhard Schröder ist nicht der Typ, der den Fehler zuerst bei sich selbst sucht. Insofern ist es nur konsequent, dass der 79-Jährige nicht hinterfragt, warum ihm der Bundestag vor einem Jahr Privilegien gestrichen hat, die Altkanzler traditionell genießen, sondern dass er dagegen vor Gericht zog. Die Frage nach dem Warum ist schnell beantwortet: Weil sich der Sozialdemokrat selbst nach dem russischen Überfall auf die Ukraine noch von seinem Freund Wladimir Putin einspannen lässt, ist er zur Persona non grata geworden, sogar in der eigenen Partei. Offiziell begründet wurde die Maßnahme damit zwar nicht, aber es war natürlich kein Zufall, dass Schröder wenige Wochen nach Kriegsbeginn aus dem Bundestag "vertrieben" wurde. Die Frage, ob ihm ein eigenes Büro auf Staatskosten samt Mitarbeitern trotz allem zusteht, hat am Donnerstag das VerwaltungsgerichtBerlin beantwortet. Und zwar mit einem Nein.

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