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Grafenrheinfeld
Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?
Die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld war spektakulär. Allerdings verzögerte sie sich wegen einer Störaktion um fast eineinhalb Stunden. Das könnte teuer werden.
Das stillgelegte Kernkraftwerk Grafenrheinfeld       -  Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa | Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.08.2024 02:43 Uhr

Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. „Zur Höhe der Mehrkosten können wir derzeit keine Angaben machen, deren Ermittlung läuft erst an”, teilte eine Sprecherin von Preussenelektra in Hannover mit. Die Polizei prüft ebenfalls, ob sie dem Mann die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, in Rechnung stellen kann, wie eine Polizeisprecherin sagte.

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