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Braunschweig
Überraschende Wendung: Haftbefehl gegen Christian B. aus Würzburg aufgehoben
Seit Februar steht der auch im Fall Maddie verdächtige Deutsche wegen fünf anderer schwerer Straftaten vor Gericht. Nach mehr als 20 Verhandlungstagen gibt es einen bemerkenswerten Zwischenschritt.
Prozess gegen Christian B.       -  Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa | Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht.
dpa
 |  aktualisiert: 06.07.2024 02:38 Uhr

Laut einer Pressemeldung der Deutschen Presse Agentur (dpa) ist der Haftbefehl gegen Christian B. aus Bergtheim (Lkr. Würzburg), der sich seit Februar wegen fünf Sexualdelikten vor Gericht verantworten muss, aufgehoben worden. B., dessen letzter Wohnort Braunschweig war, werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Auch soll er sich selbst dabei gefilmt haben, wie er Frauen überfiel und stundenlang sadistisch quälte.

Laut dpa teilte das Landgericht Braunschweig heute mit, dass mit Blick auf die Vorwürfe gegen den 47-Jährigen, der aktuell eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung  einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal 2005 verbüßt, zu fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kein dringender Tatverdacht bestehe. Im Gefängnis bleibt der Mann dennoch.

Verteidigung: Bisherige Beweisaufnahme gibt keinen Grund für einen Haftbefehl

Die Verteidigung des 17-fach vorbestraften Sexualstraftäters hatte den entsprechenden Antrag zur Aufhebung gestellt, weil es nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte. 

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern. 

Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt. Laut dpa verteidigt sich der Angeklagte bisher schweigend und es gilt die Unschuldsvermutung. 

Der Fall "Maddie" ist nicht Gegenstand des Verfahrens

Seit Juni 2020 wird B. auch mit dem Fall "Maddie" in Verbindung gebracht. Er soll 2007 das dreijährige britische Mädchen Madeleine McCann "Maddie" aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve entführt haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass Maddie tot ist, obwohl eine Leiche nie gefunden wurde.

Laut dpa ist der Maddie-Komplex  jedoch offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zu ihrem Verschwinden dauern an. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli. 

 

 
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