zurück
Dresden
Grüne-Gewölbe-Diebe wehren sich gegen Haftantritt
Einige der wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden verurteilte Täter sind im Zuge eines Deals auf freiem Fuß. Nun sollen sie die Reststrafe verbüßen - die Frist zum Haftantritt ist abgelaufen.
Urteilsverkündung Prozess Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe       -  Blick in den Saal des Landgerichts Dresden vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden
Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Pool/dpa | Blick in den Saal des Landgerichts Dresden vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.08.2024 02:41 Uhr

Zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe verurteilte Täter sind vorerst weiter auf freiem Fuß. Der 28-Jährige und der 30-Jährige stellten sich nicht innerhalb der Frist zum Haftantritt, die am Montag ablief, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Sie stellten vielmehr jeweils Antrag auf Aufschub der Vollstreckung, die abgelehnt wurden. Für den jüngeren der beiden Männer aus dem Berliner Remmo-Clan beantragte dessen Anwalt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch aussteht. Bei dem anderen ist offen, ob er gegen die Ablehnung vorgeht - wenn nicht, „hat er sich zum Haftantritt zu stellen”. Das zeige sich erst, wenn die Staatsanwaltschaft Dresden von der Vollzugsanstalt eine Mitteilung über deren Aufnahme in den offenen Vollzug erhält. 

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar