Luxemburg
Gerichtshof: „Herr” oder „Frau” für Ticketkauf irrelevant
Kauft ein „Herr” oder eine „Frau” eine Fahrkarte? Das sollte keine Rolle spielen, findet der Europäische Gerichtshof - und könnte damit nun manche Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als „Herr” oder „Frau” erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg.
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