zurück
Luxemburg
Gerichtshof: „Herr” oder „Frau” für Ticketkauf irrelevant
Kauft ein „Herr” oder eine „Frau” eine Fahrkarte? Das sollte keine Rolle spielen, findet der Europäische Gerichtshof - und könnte damit nun manche Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
Zugverkehr in Frankreich unterbrochen       -  Bei der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF wird bisher abgefragt, ob jemand „Herr” oder „Frau” ist. (Archivbild)
Foto: Loic Venance/AFP/dpa | Bei der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF wird bisher abgefragt, ob jemand „Herr” oder „Frau” ist. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 12.01.2025 02:31 Uhr

Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als „Herr” oder „Frau” erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in Luxemburg. 

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar