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Prag/Brünn
Gericht in Tschechien entscheidet: Lächeln verboten
In Tschechien will ein Mann auf seinem Personalausweis-Foto die Mundwinkel nach oben ziehen. Denn er gehört der „Kirche des Lächelns” an. Das Verfassungsgericht zeigt sich unbeeindruckt.
Tschechisches Verfassungsgericht       -  Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) ist das höchste Gericht in Tschechien.
Foto: Šálek Václav/CTK/dpa | Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) ist das höchste Gericht in Tschechien.
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.12.2024 02:37 Uhr

Ein freundliches Lächeln bleibt auf den Fotos für Pass und Personalausweis in Tschechien weiter verboten. Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) wies die Klage eines Mannes als unbegründet ab, der sich geweigert hatte, einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen. Der Kläger berief sich dabei auf religiöse Gründe.

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