Berlin
CDU: Grundgesetzänderung zu sexueller Orientierung unnötig
Die CDU bremst Forderungen aus, das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität durch eine Grundgesetzänderung umzusetzen. Es sei schon verwirklicht.

Die CDU-Spitze hält das Vorhaben für unnötig, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. „Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe”, sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er sei da grundsätzlich skeptisch. „Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.”
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