Leipzig
Berufungsprozess gegen Melanie Müller nicht vor dem Frühjahr
Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Die 36-Jährige legte Berufung ein. Weiter geht es erst in einigen Monaten.

Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
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