München
1,3 Kilometer sind nicht „wenige Gehminuten” zum Strand
Wenn ein Hotel sich 1,3 Kilometer vom Strand befindet, sind das dann wenige Gehminuten? Mit dieser Frage befasste sich das Amtsgericht München - und kam zu einer eindeutigen Antwort.
Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden” - das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden. Ein Reiseveranstalter, der das Hotel trotz der Entfernung so angepriesen hatte, muss darum die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz zahlen - insgesamt 1795 Euro.
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