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Berlin
Wahlrechts-Urteil: SPD sieht keinen akuten Handlungsbedarf
Karlsruhe hat entschieden. Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig. Gibt es noch vor der Bundestagswahl 2025 eine Reform der Reform? Klar ist: Nach der Wahl will die CSU noch viel mehr ändern.
Bundestag       -  Die SPD sieht nach dem Karslruher Wahlrechts-Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. Archivbild
Foto: Michael Kappeler/dpa | Die SPD sieht nach dem Karslruher Wahlrechts-Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. Archivbild
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.08.2024 02:44 Uhr

Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. „Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig”, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.”

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