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Berlin
Verhandlungen über Gesetz zum Schutz von Rettern gescheitert
Polizisten und Rettungskräfte wollte die Bundesregierung besser vor Angriffen schützen. Daraus wird vorerst nichts. Die Union teilt zwar das Anliegen, hält den Gesetzentwurf aber für unzureichend.
Angriffe auf Einsatzkräfte       -  Angriffe auf Rettungssanitäter sowie auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr haben die Politik auf den Plan gerufen. (Archivbild)
Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa | Angriffe auf Rettungssanitäter sowie auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr haben die Politik auf den Plan gerufen. (Archivbild)
dpa
 |  aktualisiert: 29.01.2025 02:41 Uhr

Beratungen von SPD, Grünen, FDP und Union über ein geplantes Gesetz zum Schutz von Polizisten, Rettungskräften und Ehrenamtlichen sind gescheitert. Das bedeutet, dass über den Vorschlag vor der Bundestagswahl nicht mehr abgestimmt wird. „Anstatt gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, beharrt die Union stur auf ihrer eigenen Position - eine Blockadehaltung, die auf dem Rücken unserer Einsatzkräfte ausgetragen wird”, sagte Johannes Fechner (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Damit seien nun auch die geplanten Strafverschärfungen vom Tisch, die für Fälle, in denen Täter Polizisten oder Rettungskräfte in einen Hinterhalt locken, um sie dann zu attackieren, hätten gelten sollen.

Das Bundeskabinett hatte im September Maßnahmen für den besseren Schutz von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen auf den Weg gebracht. Damals war die FDP noch an der Regierung beteiligt, der zuständige Bundesjustizminister hieß Marco Buschmann. Der Gesetzentwurf sieht mehrere Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, um Angriffe auf Rettungskräfte, Polizisten oder Ehrenamtliche besser strafrechtlich zu erfassen. Auch die Nötigung von politisch Engagierten wie Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments sollte unter Strafe gestellt werden. Daneben sollte mit dem Gesetzentwurf der Einsatz und die Erprobung von Tasern durch die Bundespolizei rechtssicher gemacht werden. 

Union wollte höhere Mindeststrafe

Die Union hatte in den Beratungen darauf bestanden, die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate anzuheben und für heimtückische Attacken und Angriffe mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen auf ein Jahr. Die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte beträgt derzeit drei Monate Freiheitsstrafe. 

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte der dpa, seine Fraktion habe die Angehörigen der Gesundheitsberufe in den Schutzbereich aufnehmen wollen. Denn die zunehmende Gewalt in Krankenhäusern und Arztpraxen sei inakzeptabel. „Die von Rot-Grün vorgeschlagenen Änderungen würden dagegen im Ergebnis zu überhaupt keiner strengeren Bestrafung führen, da sie bereits über andere Normen dem geltenden Recht entsprechen”, kritisierte der CDU-Politiker.

Fechner sagte, es sei falsch, dass die Union den strafrechtlichen Schutz nur auf das Personal der Gesundheitsberufe ausdehnen wolle. Auch Journalisten, Busfahrer, ehrenamtlich Tätige und Kommunalpolitiker verdienten einen besseren Schutz.

 
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