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Hamburg/Berlin
Verein klagt gegen Verbot und Schließung der Blauen Moschee
Das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg und seine Ableger sind verboten. Die Blaue Moschee wurde beschlagnahmt. Verwaltet wird der Sakralbau jetzt vom Bundesinnenministerium.
Blaue Moschee Hamburg       -  Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen zu können. (Archivbild)
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa | Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen zu können. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.08.2024 02:43 Uhr

Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name des schiitischen Gotteshauses in Hamburg – entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage (6A Z.24).

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