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Karlsruhe/Köln
Teilnahme an „Wahlarena”? Wagenknecht scheitert in Karlsruhe
Das Bündnis Sahra Wagenknecht will bei der ARD-Wahlsendung heute Abend dabei sein. In den Vorinstanzen ist die Partei gescheitert. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Sahra Wagenknecht pocht auf ARD-Wahlarena       -  Sahra Wagenknecht darf nicht an der „Wahlarena” teilnehmen. (Archivbild)
Foto: Robert Michael/dpa | Sahra Wagenknecht darf nicht an der „Wahlarena” teilnehmen. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.02.2025 02:42 Uhr

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, doch noch an der ARD-„Wahlarena” teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 230/25). 

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