Karlsruhe/Köln
Teilnahme an „Wahlarena”? Wagenknecht scheitert in Karlsruhe
Das Bündnis Sahra Wagenknecht will bei der ARD-Wahlsendung heute Abend dabei sein. In den Vorinstanzen ist die Partei gescheitert. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, doch noch an der ARD-„Wahlarena” teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 230/25).
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