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Berlin
Städte sehen Länder bei Cannabis-Vereinen in der Pflicht
In wenigen Tagen gilt die zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung. Angebaut werden kann die Droge dann nicht nur privat - zugelassen werden können auch Vereine. Aber welche Ämter kümmern sich darum?
Cannabis-Pflanze       -  Ab 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis an den Start gehen.
Foto: Christian Charisius/dpa | Ab 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis an den Start gehen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 30.06.2024 02:34 Uhr

Der Deutsche Städtetag warnt vor zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen bei den künftig erlaubten Anbauvereinen für Cannabis. „Wenige Tage vor dem Start ist immer noch nicht in allen Bundesländern abschließend geklärt, wer für die Genehmigung und für die Kontrollen der Anbauvereinigungen zuständig ist”, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. In der Pflicht dafür stünden die Länder. „Die Städte haben mit den Konsumkontrollen in der Öffentlichkeit schon genug zu tun.” Eine weitere Belastung dürfe es nicht geben.

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