zurück
Berlin/Hannover
Schröder verzichtet im Streit um Büro auf weitere Klage
Vor rund drei Jahren wurde Altbundeskanzler Gerhard Schröders Büro im Bundestag stillgelegt. Ob das rechtens war, wird ungeklärt bleiben.
Streit um Büro von Altkanzler Schröder vor Gericht       -  Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild)
Foto: Christoph Soeder/dpa | Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild)
dpa
 |  aktualisiert: 17.04.2025 02:40 Uhr

Altbundeskanzler Gerhard Schröder verzichtet im Streit um ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sein Anwalt Prof. Michael Nagel teilte auf Anfrage mit, dass der 81-Jährige „aus gesundheitlichen Gründen” nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen werde. Nagel betonte, dass die Frage, ob dem SPD-Politiker ein Büro zustehe oder nicht, weiterhin „offen und umstritten” bleibe. Zuvor hatte das Portal „Table.Briefings” über Schröder Verzicht berichtet.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung. 

Der Altkanzler klagte dagegen vor den Verwaltungsgerichten. Am vorigen Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz, dass er damit nicht an der richtigen Adresse war: Ob Schröder ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Büros
Deutscher Bundestag
Gerhard Schröder
Verwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen