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Schwerin
Scholz zurückhaltend zu AfD-Verbotsverfahren
Die Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren hat wieder Intensität gewonnen. Der Kanzler sagt, dass erst andere Dinge angesagt seien. Dazu gehöre die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Bundeskanzler beim Bürgerdialog       -  Bundeskanzler Olaf Scholz /(SPD) stellt sich in Schwerin den Fragen von Bürgern.
Foto: Jens Büttner/dpa | Bundeskanzler Olaf Scholz /(SPD) stellt sich in Schwerin den Fragen von Bürgern.
dpa
 |  aktualisiert: 05.10.2024 02:39 Uhr

In der Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zurückhaltend geäußert. „Da sind jetzt erst mal ganz andere Dinge angesagt”, sagte er bei einem Bürgerdialog vor dem Tag der Deutschen Einheit in Schwerin. Dazu gehöre die weitere Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. 

Ein Verbotsverfahren müsse sehr sorgfältig vorbereitet werden. „Deshalb steht das jetzt nicht auf der Tagesordnung.” Scholz erinnerte an die hohen Hürden für ein Parteienverbot. Alle Verbotsverfahren gegen Parteien in letzter Zeit seien nicht erfolgreich gewesen, sagte er. Als Beispiel nannte er das NPD-Verbotsverfahren.

Der Kanzler appellierte an die Bürger, sich mit der AfD auseinanderzusetzen. „Wir müssen klar sein in dem, was wir als Bürgerinnen und Bürger tun”, appellierte der Kanzler. „Wir müssen uns das nicht gefallen lassen. Wir müssen gegenhalten und unseren Nachbarn überzeugen. Auch das gehört dazu.” 

Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet, einige Landesverbände sind vom jeweils zuständigen Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

 
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