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Karlsruhe
Nach Angriffen auf Neonazis – BGH entscheidet zu Lina E.
Muss sich das Oberlandesgericht Dresden noch einmal mit Lina E. beschäftigen – oder muss die Linksextremistin zwei Jahre nach ihrer Verurteilung ins Gefängnis? Der BGH hat den Fall geprüft.
BGH verhandelt zu Verurteilung von Lina E.       -  Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatten Sympathisanten von Lina E. vor dem Gericht demonstriert. (Archivbild)
Foto: Uli Deck/dpa | Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatten Sympathisanten von Lina E. vor dem Gericht demonstriert. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.03.2025 02:32 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. unter die Lupe genommen – und will heute in Karlsruhe seine Entscheidung verkünden. Wenn es nach dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden geht, soll E. wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen ins Gefängnis. Die Angeklagte selbst wird zum heutigen Urteil nicht erwartet.

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