Berlin
Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten
Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich zu erholen. Aber das hat der Bundestag nun per Gesetz geändert. Ein Überblick.

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Abend einstimmig verabschiedet. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
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