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Berlin
Kinderschutz: Beauftragte fordert Sicherung von IP-Adressen
Aus Sicht der Missbrauchsbeauftragten Claus sollten Internetanbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten länger zu speichern. Das sei im Kampf gegen sexuellen Missbrauch entscheidend, sagt sie.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus       -  Die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum könne einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten, findet Claus.
Foto: Jan Woitas/dpa | Die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum könne einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten, findet Claus.
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.09.2024 02:33 Uhr

Im Kampf gegen Gewalt an Kindern dringt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, auf eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. „In Fällen von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugang zu gespeicherten Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter und Täterinnen zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien”, sagte Claus der Deutschen Presse-Agentur. 

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