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Berlin
Innenministerium: Straftäter-Ausbürgerung verfassungswidrig
Merz kann sich vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Bundesinnenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag des CDU-Chefs.
Bundesinnenministerium       -  Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild)
Foto: Jörg Carstensen/dpa | Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 10.01.2025 02:34 Uhr

Das Bundesinnenministerium hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen für rechtlich fragwürdig. „Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben” nicht vereinbar, erklärt ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage. 

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