Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Strafantrag wegen einer Bezeichnung als „Schwachkopf” auf der Plattform X gestellt. Bei dem Tatverdächtigen - einem 64 Jahre alten Mann aus Unterfranken - gab es inzwischen eine Durchsuchung, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg mitteilte. Zuvor hatten Medien berichtet. In Habecks Umfelds zeigte man sich über die Durchsuchung verwundert.
„Schwachkopf PROFESSIONAL”
Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war demnach zu lesen: „Schwachkopf PROFESSIONAL”. Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarwaschmittel-Herstellers „Schwarzkopf Professionell”. Die Ermittler teilten mit: „Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.”
Die Kriminalpolizei Schweinfurt durchsuchte nun am vergangenen Dienstag die Wohnung des 64-Jährigen im Landkreis Haßberge und stellte ein Tablet sicher. Die Ermittlungen dauern an. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft war der Grund für die Hausdurchsuchung der „Tatverdacht einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung”.
Die Durchsuchung stand im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz. Der 64-Jährige sieht sich laut Staatsanwaltschaft noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Demnach soll er im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.
Habecks Umfeld: Fall wurde ihm zusammen mit anderen vorgelegt
Aus dem Umfeld Habecks hieß es, dessen Bundestagsbüro sei von der bayerischen Polizei auf den Post hingewiesen worden, verbunden mit der Frage, ob er Strafantrag erstatten wollen. Der Fall wurde Habeck dann der Darstellung zufolge vorgelegt, zusammen mit anderen Fällen, bei denen es um Drohungen und schwere Beleidigungen gegangen sei. Habeck habe Strafantrag gestellt. Der Verdacht der Volksverhetzung, wegen dessen auch gegen den Mann ermittelt wird, sei natürlich gravierender, hieß es.
„Dass eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfand, ist einzig und allein die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte”, hieß es aus Habecks Umfeld. „Allein sie entscheiden, ob Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden, welche Mittel angemessen sind und genutzt werden.” Habeck sei darüber weder informiert gewesen noch daran beteiligt. Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei. Von den anderen Vorwürfen gegen den Mann habe man erst jetzt erfahren.