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Berlin
Gutachten: Altschulden-Übernahme nur mit Grundgesetz-Reform
Kanzler Scholz hat sich selbst dafür eingesetzt: Der Bund sollte überschuldeten Kommunen beispringen. Doch das wird für die Ampel-Koalition extrem schwierig.
Kommunale Altschulden       -  Vor allem in NRW, im Saarland und in Rheinland-Pfalz gibt es viele hoch verschuldete Kommunen. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa | Vor allem in NRW, im Saarland und in Rheinland-Pfalz gibt es viele hoch verschuldete Kommunen. (Symbolbild)
dpa
 |  aktualisiert: 26.08.2024 02:38 Uhr

Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ist einem Gutachten zufolge nicht ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich. Da die finanzielle Entlastung der Kommunen derzeit Länderaufgabe sei, müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldenübernahme ermächtigt werden, heißt es in der Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion, über die zuerst die „Rheinische Post” berichtete. Damit wird eine Lösung der Schuldenproblematik in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.

Eigentlich hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag 2021 vorgenommen: „Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wollen wir den Kommunen bei der Lösung der Altschuldenproblematik helfen.” Denn viele Städte und Gemeinden vor allem in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben so hohe Kassenkredite, dass wichtige Investitionen in Schulden, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater und anderes auf der Strecke bleiben.

Finanzministerium: Bund und Länder sollen gemeinsam helfen

Laut einem Vorschlag des Finanzministeriums sollen Bund und Länder in einem gemeinsamen Kraftakt jeweils die Hälfte der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Zugleich sollen die Kommunen verpflichtet werden, eine neue Überschuldung zu vermeiden.

Für beides müsste dem Gutachten zufolge allerdings das Grundgesetz geändert werden. Nicht eindeutig geklärt sei zudem, ob eine Altschuldenübernahme durch den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde, heißt es darin. In dem Fall müsste auch hier ausdrücklich eine Ausnahme festgeschrieben werden.

Union ist dagegen

Änderungen des Grundgesetzes setzen aber eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat voraus. Die Union und mehrere Länder lehnen eine Reform bisher ab - unter anderem, weil nur verschuldete Kommunen davon profitieren würden. Das sei schlicht unfair und benachteilige Länder, die ihre Kommunen selbst angemessen ausstatteten oder aus eigener Kraft entschuldeten, argumentiert beispielsweise Bayern.

„Die CDU muss im Land und im Bund springen. Ansonsten wird das nichts”, forderte der Bundestags-Haushälter und Vizevorsitzende der nordrhein-westfälischen FDP, Frank Schäffler. Auch die SPD hatte die Union zuletzt aufgefordert, in der Frage einzulenken.

 
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