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Karlsruhe
Datensammeln zur Terrorabwehr? Karlsruhe urteilt
Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Zu weitreichend? Das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschaut.
Bundesverfassungsgericht       -  Der Erste Senat in Karlsruhe hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror unter die Lupe genommen. (Archivbild)
Foto: Uli Deck/dpa | Der Erste Senat in Karlsruhe hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror unter die Lupe genommen. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.10.2024 02:41 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag entscheiden, ob einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) die Grundrechte Betroffener verletzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des zuletzt 2017 reformierten Bundeskriminalamt-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1160/19).

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