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Leipzig
„Compact”-Verbot: Entscheidung im Hauptverfahren im Februar
Die vorläufige Aufhebung des „Compact”-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sorgt für Spannungen. Eine endgültige Entscheidung über das Verbot steht im Februar an.
Jürgen Elsässer, „Compact”-Chefredakteur       -  Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren im Februar fallen. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa | Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren im Februar fallen. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.08.2024 02:38 Uhr

Nachdem das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact” vorläufig ausgesetzt wurde, steht nun der Termin für eine grundsätzliche Entscheidung darüber fest. Das Hauptsacheverfahren sei für den 12. Februar 2025 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Fortsetzung sei am 13. und 14. Februar möglich. 

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