zurück
Karlsruhe
BKA-Gesetz muss nachgebessert werden
Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.
Bundesverfassungsgericht urteilt zu BKA-Gesetz       -  Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt.
Foto: Uli Deck/dpa | Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt.
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.10.2024 02:41 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Sammeln und Speichern von Daten ein. Einzelne Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes seien verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht. Es knüpft die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen an strenge Bedingungen und verlangt genaue Regelungen beim Speichern von Daten Verdächtiger. 

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar