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Berlin
BKA soll bei Terrorermittlungen Wohnungen durchsuchen dürfen
Das Bundeskriminalamt soll zusätzliche Befugnisse erhalten. In bestimmten Fällen sollten BKA-Beamte auch verdeckt Wohnungen durchsuchen dürfen, findet man im Bundesinnenministerium.
BKA-Präsident Münch und Bundesinnenministerin Faeser       -  Die zusätzlichen Befungnisse sollen, wenn Kabinett und und Bundestag zustimmen, nur für bestimmte konkreten Gefahrenlagen gelten. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa | Die zusätzlichen Befungnisse sollen, wenn Kabinett und und Bundestag zustimmen, nur für bestimmte konkreten Gefahrenlagen gelten. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 17.08.2024 02:35 Uhr

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn „eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet”, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. 

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