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Leipzig
Massenmord als Schreibkraft? - BGH urteilt zu KZ-Sekretärin
Eine ehemalige Sekretärin aus dem KZ Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Ob dieses Urteil Bestand hat, wird der Bundesgerichtshof entscheiden.
BGH überprüft Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin       -  Das Bundesgerichthof überprüft das Urteil gegen eine frühere Sekretärin des KZ Stutthof bei Danzig. (Archivbild)
Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa | Das Bundesgerichthof überprüft das Urteil gegen eine frühere Sekretärin des KZ Stutthof bei Danzig. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.08.2024 02:40 Uhr

Wie weit reicht die Schuld derjenigen, die in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gedient und das systematische Morden dort ermöglicht haben? Über diese Frage hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt. Der 5. Strafsenat muss darüber entscheiden, ob eine zivile Schreibkraft in einem KZ Beihilfe zum NS-Massenmord in mehr als 10.000 Fällen geleistet haben kann. Das Urteil soll am 20. August verkündet werden. Der Fall gilt als der wahrscheinlich letzte große Prozess zur Aufarbeitung der NS-Massenmorde.

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