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Karlsruhe
Karlsruhe kippt harte Klinik-Pflicht zu Zwangsmaßnahmen
Spritzen setzen, Blut abnehmen, Medikamente verabreichen gegen den Willen der Betroffenen – das geht bisher ausschließlich im Krankenhaus. Das muss sich ändern, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht urteilt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen       -  Der Erste Senat nahm die örtlichen Vorgaben für ärztliche Zwangsmaßnahmen unter die Lupe  und sieht Änderungsbedarf.
Foto: Uli Deck/dpa | Der Erste Senat nahm die örtlichen Vorgaben für ärztliche Zwangsmaßnahmen unter die Lupe und sieht Änderungsbedarf.
Redaktion
 |  aktualisiert: 29.11.2024 02:38 Uhr

Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die betroffene gesetzliche Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. (Az. 1 BvL 1/24)

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