"Mini-Goebbels", "Eierkrauler" oder "christliche Dreckschleuder": In der Geschichte des Bundestags haben sich Abgeordnete schon zu derben Beleidigungen hinreißen lassen. Die Folgen solcher Ausfälle sind überschaubar: Dass der CDU-Politiker Dietmar Kansy 1983 seinen Kontrahenten Otto Schily (damals Grüne) mit NS-Propagandaminister Joseph Goebbels verglich, brachte ihm einen Ordnungsruf ein.
Dieselbe Strafe bekam Joschka Fischer (Grüne) für die Beleidigung "christliche Dreckschleuder", die er dem CSU-Politiker Walter Althammer zugerufen hatte. Die SPD-Abgeordnete Barbara Hendricks kam mit ermahnenden Worten davon, nachdem sie den FDP-Mann Martin Lindner als "Eierkrauler" bezeichnet hatte.
Ordnungsruf für "alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse"
Einen Ordnungsruf kassierte in der aktuellen Wahlperiode unter anderem die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel in einer Debatte über Flüchtlingspolitik für ihre Aussage "Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse". Andere Vorfälle blieben ohne Ordnungsmaßnahme - zum Beispiel als der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs die AfD-Fraktion im Plenarsaal als "hässlich" bezeichnete, oder als Weidel der Linken-Abgeordneten Christine Buchholz den Vogel zeigte - eine Geste, die im Straßenverkehr den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt.
Die Abgeordneten unterliegen der Geschäftsordnung des Bundestages. Danach kann der Bundestagspräsident Ordnungsmaßnahmen gegen die Abgeordneten verhängen, "wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen": zum Beispiel durch eine Rüge, einen Ordnungsruf oder ein Ordnungsgeld. Wann er welche Maßnahme verhängt, liegt in seinem Ermessen. Daneben gibt es Vereinbarungen aller Fraktionen zum Verhalten, die der Ältestenrat trifft - etwa über den Umgang mit technischen Geräten im Plenarsaal.