zurück
LÜNEBURG
Wann und wie darf ich sterben?
FILES SWITZERLAND DIGNITAS       -  15 Gramm des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital sollen Hans-Jürgen Brennecke den Suizid ermöglichen, bevor die unerträglichen Schmerzen kommen. Das Symbolbild zeigt ein Sterbezimmer der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas.
Foto: ArchivGaetan Bally, dpa | 15 Gramm des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital sollen Hans-Jürgen Brennecke den Suizid ermöglichen, bevor die unerträglichen Schmerzen kommen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:45 Uhr

Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Hans-Jürgen Brennecke zitiert Artikel 1 in diesen Tagen häufiger. Er ist 74 Jahre alt, bei ihm wurde 2017 das lebensbedrohliche, aber wenig bekannte Burkitt-Lymphom diagnostiziert – eine sehr aggressive Krebsform, die in unseren Breitengraden insbesondere die Lymphknoten erfassen kann. Ein halbes Jahr verbrachte der ehemalige Sozialarbeiter aus der Nähe von Lüneburg im Krankenhaus. Die Behandlung war so erfolgreich, dass die Ärzte sagen konnten, der Krebs sei zurzeit nicht nachweisbar, erzählt Brennecke mit kräftiger Stimme am Telefon. Aber er trage „einen ganzen Sack voll Neben- und Nachwirkungen“ mit sich herum. Der Gang, sagt er, sei sehr unsicher, weil die Beine vom Knie ab taub sind. „Auf Asphalt gehen geht noch, auf Kopfsteinpflaster wird es schwierig.“

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar