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BERLIN
Sterbehilfe: Welche Modelle gibt es?
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Sterbehilfe-Verbot       -  Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle (Mitte), verkündet das Urteil zur Sterbehilfe. Laut diesem ist das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig.
Foto: Uli Deck, dpa | Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle (Mitte), verkündet das Urteil zur Sterbehilfe.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:26 Uhr

Die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, wann das eigene Leben enden soll, war in Deutschland nach 2015 für schwer kranke Menschen nur noch in extremen Einzelfällen möglich. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot der Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Aber wie können Patienten in Deutschland in Zukunft selbstbestimmt sterben?

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