
Der Bundesfinanzminister tut sich schwer. Erst das monatelange Hickhack um die Reform der Grundsteuer, nun kurz danach der nächste Schlamassel. Wieder geht es um Grundstücke und Immobilien. Olaf Scholz wollte ein Steuerschlupfloch schließen, um Immobilienkonzerne ab Januar nächsten Jahres zur Kasse zu bitten. Doch der SPD-Politiker kommt damit nicht voran. Seine geplante Verschärfung des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer, die er mit den Ländern abgestimmt hatte, ist vorerst gestoppt. Die Steuer wird fällig beim Kauf von Boden und Immobilien.
Die Union hat die Reform wegen schwerer Mängel von der Agenda der großen Koalition genommen. „Das Thema ist bis auf weiteres abgesetzt. Von uns wird im nächsten Jahr ein neuer Vorschlag eingebracht“, sagte der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach dieser Redaktion. Steuerrechtler und Wirtschaftsverbände haben die Vorschläge des Finanzministers bei einer Anhörung förmlich zerrissen. „Die Anhörung war eine Vernichtung auf gesamter Ebene“, berichtet Michelbach. Eine Zusammenfassung der Kritik, die dieser Redaktion vorliegt, zeigt, dass keiner der geladenen Fachleute ein gutes Haar an der Vorlage aus dem Finanzministerium gelassen hat.
Die SPD will Gerechtigkeit herstellen
Beim Ringen um die Grunderwerbsteuer geht es darum, dass sie private Käufer von Land, Wohnhäusern oder Gewerbegebäuden berappen müssen, eine Ausnahmeregelung es Immobilienkonzernen aber ermöglicht, völlig legal den Forderungen der Finanzämter zu entgehen. Weil die Preise für Häuser und Wohnungen durch die Decke gegangen sind und sich in angesagten Städten selbst Gutverdiener die eigenen vier Wände nicht mehr leisten könne, wollte die SPD die Ungleichheit beseitigen. Die Genossen versprachen sich davon Zuspruch von den Wählern und deshalb wurde die Reform in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Der Staat verdient am Immobilien-Wahnsinn der vergangenen Jahre gut. Lagen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer 2008 noch bei 5,7 Milliarden waren es 2018 schon 14 Milliarden Euro. Das Geld fließt den Ländern zu, die die Höhe der Grundsteuer auch selbst bestimmen können.
Die Immobilienbranche macht sich bislang die bestehende Regelung zunutze. Die Firmen kaufen nämlich eine Immobilie nicht direkt, sondern ein Unternehmen, in das die Immobilie geschoben wird. Bleiben sie dabei unter der Marke von 95 Prozent der Anteile an der Hülle, wird die Erwerbsteuer nicht erhoben. Dafür muss diese Konstellation, ein sogenannter share Deal, mindestens fünf Jahre bestehen. Schätzungen zufolge geht den Ländern dadurch jedes Jahr eine Milliarde Euro durch die Lappen. Eines der bekanntesten Beispiele ist der Verkauf des Sony Centers im Herzen Berlins für 1,1 Milliarde Euro vor zwei Jahren. Eigentlich hätte der Senat über 60 Millionen an Grunderwerbsteuer erhalten müssen, bekam aber keinen Cent.
Der Finanzminister will das Schlupfloch kleiner machen
Wegen juristischer Bedenken will Scholz das Privileg für die Immobilienbranche nicht einfach streichen. Der Finanzminister will das Schlupfloch nur kleiner machen. Statt ab 95 Prozent soll die Steuer nun schon bei der Grenze von 90 Prozent greifen. Die Haltefrist soll auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die beiden Bestimmungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, also GmbHs und Aktiengesellschaften.
Die Wirtschaft läuft gegen den Ansatz Sturm: „Alle Unternehmen, die für ihre operativen Geschäfte Immobilien benötigen, wie zum Beispiel Produktionshallen oder Bürogebäude, werden dadurch mit zusätzlicher Grunderwerbsteuer belastet“, mahnte Monika Wünnemann, Leiterin der Abteilung Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) im Gespräch mit dieser Redaktion. Alle großen Wirtschaftsverbände haben sich dieser Sichtweise angeschlossen. Das Lager der Unternehmen warnt vor erheblichen Kollateralschäden. Die Steuer würde nach der Scholz-Variante auch Mittelständler treffen, die sich neue Gesellschafter ins Boot holen. Für börsennotierten Unternehmen ist es de facto unmöglich, die erforderlichen detaillierten Daten über die Besitzer und Käufer von Aktien zu bekommen. „Wie sollen Unternehmen steuerlichen Pflichten nachkommen, wenn sie keine Möglichkeit haben, Kenntnis von den steuerbegründenden Umständen zu erlangen?“, fragte der Zentrale Immobilien Ausschuss rhetorisch.
Union und SPD haben beschlossen, den Streit um die Steuer nicht eskalieren zu lassen. „Die Koalitionsfraktionen verpflichten sich jedoch, in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen“, erklärten die Fraktionen gemeinsam.