
Es ist ein beispielloser Fall in der Geschichte des Vereinigten Königreichs, der diese Woche vor dem höchsten Gericht des Landes verhandelt wird. Hat Premierminister Boris Johnson mit der erzwungenen Suspendierung des Parlaments gegen die Verfassung verstoßen? Am Dienstag haben elf Richter des Supreme Courts in London mit der Anhörung begonnen. Es geht weniger darum, ob Boris Johnson im juristischen Sinne recht mit seinem Vorgehen hat, als um die Frage, ob die Gerichte in dieser Angelegenheit zuständig sind.
Ein schottisches Berufungsgericht hatte in der vergangenen Woche die fünfwöchige Zwangspause für gesetzeswidrig befunden. Es kam zu dem Schluss, dass Johnson die Beurlaubung der Abgeordneten „in der ungebührlichen Absicht“ beantragt habe, „das Parlament zu behindern“. Zuvor waren zwei weitere Klagen, vor dem High Court in London sowie dem High Court im nordirischen Belfast, abgelehnt worden. Deren Richter waren der Auffassung, es handle sich um eine politische und keine rechtliche Frage.
Johnson wiederholt seit Tagen nur sein gewohntes Mantra, nach dem er zuversichtlich sei, ein Abkommen mit Brüssel zu erzielen. Im Notfall aber will er das Königreich ohne Deal aus der Staatengemeinschaft führen. Dabei hat das Parlament kurz vor dem Zwangsurlaub ein Gesetz durchgebracht, nach dem der Premier um eine Verschiebung des Scheidungstermins bitten muss, wenn bis Mitte Oktober kein Vertrag realisiert ist. Der Regierungschef hat gedroht, dieser Aufforderung nicht nachzukommen.
Schlupflöcher im System
Beobachter verweisen auf Schlupflöcher im System, die er nutzen könnte. Doch der Widerstand ist groß. Ein solcher Gesetzesbruch wäre „ein schreckliches Vorbild für den Rest der Gesellschaft“, sagte der Unterhaussprecher John Bercow. Das Parlament sei entschlossen, einen solchen Schritt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Und die Abgeordneten könnten dazu schon früher die Möglichkeit erhalten als bislang erwartet. Denn was passiert, wenn die Richter des Supreme Court die sogenannte Prorogation für „null und nichtig“ und damit für rechtswidrig erklären?
Die Opposition verlangt, dass die Abgeordneten sofort ins Unterhaus zurückkehren sollen. Seine Kritiker werfen Johnson vor, mit Hilfe der Suspendierung die parlamentarische Kontrolle umgehen zu wollen. Erhalten sie von höchster Stelle Recht, dürften neue Rücktrittsforderungen auf den Premier einprasseln. Denn im Grunde käme solch ein Urteil der Behauptung gleich, Königin Elizabeth II., das neutral agierende Staatsoberhaupt, getäuscht zu haben, die auf seinen Rat hin die Suspendierung abgesegnet hat.
„Es ist eine sehr ernsthafte Anschuldigung, die gegen ihn gemacht wurde“, sagt die Rechtswissenschaftlerin Catherine Barnard von der Universität Cambridge. Gleichwohl verweist die Expertin darauf, dass Johnson auch die Möglichkeit hätte, das Parlament sofort wieder zu suspendieren. „Er könnte argumentieren, dass die Regierung gute Fortschritte in den Brexit-Verhandlungen macht und dass diese Art von Prorogation vor einer Queen?s Speech normal ist“, erklärt Barnard.
Mit der Queen?s Speech, einem pompösen Zeremoniell, das am 14. Oktober stattfindet, gibt jede neue Regierung ihr Programm bekannt, traditionell werden die Abgeordneten davor für rund drei Wochen beurlaubt. Nun summiert sich die Zwangspause auf fünf Wochen. Als wahrscheinlich gilt, dass sich die höchsten Richter dem jüngsten Urteil des High Courts in London anschließen werden, nach dem die Gerichte in dieser Angelegenheit keinen Einfluss auf den Premierminister und kein Recht auf ein Urteil haben.
„Bemerkenswerte Konsequenzen“
Es würde „bemerkenswerte Konsequenzen“ nach sich ziehen, sollte sich der Supreme Court pro Regierung aussprechen. Nicht nur, dass es bereits ein „außergewöhnliches Statement“ sei, dass das höchste Gericht in Schottland im Wesentlichen erklärt habe, dass der Premierminister verfassungswidrig gehandelt habe. Würde nun der Supreme Court zu einem anderen Urteil kommen, würde es die Entscheidung der schottischen Kollegen umstoßen. Barnard kann sich nicht daran erinnern, dass dies in der Vergangenheit schon einmal vorgekommen sei.