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München
Großveranstaltungen: Bayern macht keine klaren Vorgaben
200, 500, über 1000 Teilnehmer? Wann ist mit Blick auf das Corona-Verbot von einer "Großveranstaltung" zu sprechen? Bayern will sich nicht festlegen. Das sorgt für Kritik.
In diesem Jahr auch ohne konkrete Corona-Obergrenze als Groß-Ereignis undenkbar: Das Kiliani-Volksfest in Würzburg (Archivbild von 2019) mit rund 800 000 Besuchern.
Foto: Daniel Peter | In diesem Jahr auch ohne konkrete Corona-Obergrenze als Groß-Ereignis undenkbar: Das Kiliani-Volksfest in Würzburg (Archivbild von 2019) mit rund 800 000 Besuchern.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:37 Uhr

Was sind eigentlich "Großveranstaltungen", wie sie bundesweit wegen der Corona-Pandemie noch bis mindestens Ende Oktober untersagt sind? Wieviele Menschen dürfen zusammenkommen? Während andere Bundesländer Obergrenzen nennen, will Bayern keine konkreten Vorgaben machen. Die Entscheidung liegt damit weiterhin bei den einzelnen Kreisbehörden.

Die Grünen im Landtag scheiterten am Mittwoch mit einem Dringlichkeitsantrag im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Sie hatten "Leitplanken" für die Landratsämter und Rathäuser gefordert – und mehr Klarheit und Planungssicherheit für die Veranstalter. Sie verwiesen unter anderem auf Regelungen in Berlin, wo ab 1. September in geschlossenen Räumen bis zu 750 Menschen und im Freien bis zu 5000 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.  Baden-Württemberg erlaubt ab August bis zu 500 Teilnehmer. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt die Obergrenze bis zum 31. August bei 1000.

Oppositionsfraktionen im Landtag wollen mehr Klarheit

Vertreter von Grünen, SPD, FDP und AfD forderten von der Staatsregierung auch für Bayern konkretere Vorgaben. Im Freistaat sind aktuell Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Freien und 100 in geschlossenen Räumen erlaubt, "Großveranstaltungen" aber nicht näher definiert. Das sorge für große Unsicherheit bei Veranstaltern und in den Kommunen, so die Abgeordnete Susanne Kurz (Grüne).  Es sei nicht zu verstehen, dass Messen und Kongresse ab September wieder erlaubt sind, die Größenordnung aber nicht definiert wird.

Die Staatsregierung setze mit ihrem Kurs wirtschaftliche Existenzen aufs Spiel, kritisierte Ex-Minister Wolfgang Heubisch (FDP). Der Freistaat sei in dieser Frage von einer "Lethargie und Ängstlichkeit befallen", die er nicht nachvollziehen könne. Auch der SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib aus Ochsenfurt (Lkr. Würzburg) forderte die Staatsregierung zur Präzision auf: "Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, zu wissen, was der Ministerpräsident mit Großveranstaltungen meint."

Aber welcher Besucherzahl eine 'Großveranstaltung'? Bei Konzerten wie der Fantastischen Vier vor drei Jahren in Giebelstadt (Lkr. Würzburg) bestünde kein Zweifel.
Foto: Silvia Gralla | Aber welcher Besucherzahl eine "Großveranstaltung"? Bei Konzerten wie der Fantastischen Vier vor drei Jahren in Giebelstadt (Lkr. Würzburg) bestünde kein Zweifel.

Während die Opposition mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der bayernweiten Handhabung herstellen will, setzen die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern genau auf das Gegenteil: Einzelfallentscheidungen vor Ort. Damit könnten die Behörden die jeweilige Infektionslage berücksichtigen und auch die Art der Veranstaltung, argumentierte unter anderem der frühere Justizminister Winfried Bausback (CSU) aus Aschaffenburg.

Regierungsfraktionen setzen auf Einzelfallentscheidungen durch Behörden

Von einem "absurden Theater" sprach der CSU-Ausschussvorsitzende Robert Brannekämper. Schließlich könnten die Kreisverwaltungsbehörden Ausnahmen für Großveranstaltungen auch nach aktueller Gesetzeslage genehmigen. Dies sei vernünftiger als bayernweit fixe Obergrenzen festzulegen. Deren Befürworter wollten den Vorstoß nicht als Gängelung der örtlichen Behörden verstanden wissen, sondern als Hilfestellung. Kurz: "Wir sollten ihnen nachvollziehbare Kriterien an die Hand geben." Es gehe auch darum, Willkür vorzubeugen." CSU und Freie Wähler warben dagegen um Vertrauen für Landratsämter und Rathäuser und lehnten den Antrag mit ihrer Mehrheit ab.

Bund und Länder hatten sich nach Ausbruch der Corona-Pandemie zunächst auf ein Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August verständigt, vor kurzem wurde es bis mindestens Ende Oktober verlängert. Das Verbot gilt für Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Doch behalten die Länder einen Spielraum, Ausnahmen sind möglich.

 
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