Nach einer scharfen Rüge des Verwaltungsgerichtshofs lockert Bayern seine Einschränkungen für den Einzelhandel: Auch große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie, der zufolge diese Läden mit wenigen Ausnahmen gar nicht öffnen durften. «Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet», sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage.
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Zuvor hatte das höchste bayerische Verwaltungsgericht die sogenannte 800-Quadratmeter-Regel als verfassungswidrig kritisiert, weil die Geschäfte in bestimmten Branchen wie dem Buchhandel auch mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche öffnen durften. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. «Bei der nächsten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir zudem klar festlegen, dass ein entsprechendes Vorgehen zulässig ist», sagte Huml.
In der Corona-Rechtsprechung gibt es bislang bundesweit einen Flickenteppich. Während der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800-Quadratmeter-Regel für verfassungswidrig hält, erklärten die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und dem Saarland diese am Montag in separaten Entscheidungen für rechtens.