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Straßburg
Ex-Liebhaber ohne Recht auf Vaterschaftstest
dpa
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:38 Uhr

Der Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag (Beschwerdenummer 16112/15).

Der Mann hatte im Jahr 2004 eine Beziehung mit der verheirateten sechsfachen Mutter begonnen. Sie endete, kurz nachdem die Frau im Oktober 2006 ein weiteres Kind geboren hatte. Die Frau und ihr Ehemann verweigerten dem Beschwerdeführer den Kontakt zu dem Mädchen.

Der Ex-Liebhaber wehrte sich vor deutschen Gerichten dagegen, scheiterte aber und konnte keinen Vaterschaftstest durchsetzen. Deshalb sah er sein Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt und beschwerte sich in Straßburg gegen Deutschland. Der Gerichtshof folgte seiner Sichtweise nicht.

Familie hätte zerbrechen können

Den deutschen Richtern sei es bei ihren Entscheidungen um das Wohl des Kindes gegangen. Wäre die Vaterschaft des Mannes festgestellt worden, wäre womöglich die Familie des Mädchens zerbrochen. Diese Argumentation der deutschen Gerichte überzeugte in Straßburg. Deutschland muss dem Beschwerdeführer daher keine Entschädigung zahlen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten noch angefochten werden.

 
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