Bei den Europawahlen entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Insgesamt besteht das Gremium aus 705 Mitgliedern: 704 Abgeordneten und der Präsident des Gremiums. Wie viel Sitze auf ein Land entfallen und wieviel Einfluss ein Land hat, wird durch dessen Einwohnerzahl bestimmt. So hat Deutschland im Europäischen Parlament 96, Malta nur sechs Sitze.
Demokratische Kontrolle
Als höchstes demokratisch gewähltes Gremium hat das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle über die gesamte Europäische Union (EU). Es wählt den Präsidenten der EU-Komission und kann die gesamte Kommision mittels Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen. Außerdem ist es verantwortlich für die Befragungen von Kommission und Rat. Das Europäische Parlament vertritt die EU-Bürgerinnen und -Bürger aber auch durch das Bearbeiten von Petitionen, die von den Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden.
Gestaltung des Haushalts
Gemeinsam mit dem Rat der EU stellt das Parlament den Haushalt auf. Der jährliche EU-Haushalt belief sich 2015 auf 145 Milliarden Euro. Das mag wie eine große Summe wirken, macht jedoch nur ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU aus. Wirklich frei sind die beiden Gremien bei der Gestaltung aber nicht: Der jährliche Haushalt muss zu den langfristigen Haushaltsplänen passen, welche bis 2020 festgelegt sind. Die langfristigen Pläne werden nicht vom Parlament gestaltet. Es kann den Haushalt entweder ablehnen oder es kann ihm zustimmen, es kann jedoch keine inhaltlichen Veränderungen vorschlagen.
Gestaltung der Gesetze
Gemeinsam mit dem Rat gestaltet das Europäische Parlament die Gesetzgebung der EU. Beide bringen gleichberechtigt Änderungsvorschläge zu Gesetzestexten ein. Eigene Gesetze kann es jedoch nicht einbringen. Das ist Aufgabe der Europäischen Kommission.