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Europawahl 2019: So funktioniert das Wahlsystem
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 26. Mai, statt. Zwischen den einzelnen Mitgliedsländern gibt es Unterschiede im Wahlsystem.
Foto: Ralf Hirschberger/dpa | In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 26. Mai, statt. Zwischen den einzelnen Mitgliedsländern gibt es Unterschiede im Wahlsystem.
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:46 Uhr

Wie ist das europäische Wahlsystem aufgebaut?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für fünf Jahre gewählt, in allen Ländern wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Es gibt jedoch kein einheitliches europäisches Wahlrecht, entscheidend sind die nationalen Gesetze. In der Periode von 2019 bis 2024 gibt es insgesamt 705 Sitze im Parlament, bis 2019 waren es noch 751 Sitze.

96 Europaabgeordnete kommen aus Deutschland, damit hat Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat die meisten Sitze. In Deutschland gibt es keine Sperrklausel, die Parteien müssen also keine Mindestanzahl an Stimmen erhalten. Ab 2024 soll es diese Sperrklausel jedoch in allen Ländern geben.

Aktuell sind folgende Parteien aus Deutschland im Europäischen Parlament vertreten: CDU (29 Sitze), SPD (27 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (11 Sitze), Die Linke (7 Sitze), AfD (1 Sitz), CSU (5 Sitze), FDP (3 Sitze), Freie Wähler (1 Sitz), Piratenpartei (1 Sitz), NPD (1 Sitz), ÖDP (1 Sitz), Die PARTEI (1 Sitz), Liberal-Konservative Reformer (LKR) (1 Sitz), Die Blaue Partei (1 Sitz), Bündnis C (1 Sitz).

Wie viele Stimmen hat man bei der Europawahl?

Jeder Wähler in Deutschland hat eine Stimme. Diese wird für die Liste einer Partei abgegeben, man wählt also nicht direkt einen Kandidaten. Die Partei hat im Vorfeld die Kandidaten für ihre Liste in einer festen Reihenfolge aufgestellt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidaten der Liste kommen in das Europäische Parlament.

Gibt es bei der Europawahl Unterschiede im Wahlsystem zwischen den Mitgliedsländern?

Ja, es gibt deutliche Unterschiede zwischen den 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union. Denn die nationalen Gesetze sind auch für die Europawahl maßgeblich. Unterschiede gibt es zum Beispiel in folgenden Bereichen: dem Wahltag, den Fristen zur Registrierung von Parteien und Wählern und der Methode der Sitzverteilung. In Österreich beispielsweise haben die Wähler Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste, in Irland und Luxemburg können mehrere Stimmen vergeben werden.

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