zurück
BERLIN
Der SPD-Plan zum Soli ist bedenklich
Stefan Lange (51) ist neuer Leiter des Hauptstadtbüros unserer Zeitung. Zuvor arbeitete er als Teamleiter Politik im Berliner Büro von Dow Jones Newswires und dem Wall Street Journal. Lange ist seit 2001 in Berlin und hat dort unter anderem bei verschiedenen Nachrichtenagenturen gearbeitet. Davor war der gebürtige Friese zwölf Jahre lang als Volontär und Redakteur bei einer Tageszeitung in Jever beschäftigt.
Stefan Lange
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:29 Uhr

Die von der SPD angestrebte Regelung, wonach nur 90 Prozent von der Zahlung des Soli befreit werden sollen, hat demnach schlechte Karten. Sie birgt nämlich „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“, heißt es in dem 23-seitigen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das dieser Redaktion vorliegt.

Was Hans Michelbach sagt

Die wissenschaftliche Expertise wurde von CDU/CSU-Finanzobmann Hans Michelbach aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart) in Auftrag gegeben. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes muss endlich zu einem Umdenken bei der Soli-Abschaffung führen“, fordert er. „Wir dürfen nicht einen Weg weiterverfolgen, von dem die Juristen des Bundestages sagen, dass er ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“, sagt Michelbach, der auch Vizevorsitzender der CSU-Landesgruppe ist.

Der 70-Jährige kritisiert, dass sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seiner 90-Prozent-Regelung nur auf einen einzigen Rechtswissenschaftler stütze. Im Finanzministerium werde „die juristische Mehrheitsmeinung offenbar bewusst ausgeblendet“, moniert er.

Das Gutachten des Bundestages zitiert namhafte Juristen, scheut aber vor einer klaren Festlegung zur Rechtmäßigkeit einer 90-Prozent-Regelung zurück. Gleichwohl steht am Ende „die Konsequenz, dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus – sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen – ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“.

Letztendlich werde die Sache wohl am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, meinen die Fachleute. Im April 2018 war bereits der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die wohlhabenderen zehn Prozent in Deutschland den Aufschlag von 5,5 Prozent zur Einkommensteuer weiter bezahlen sollen. Foto: Mathias Mathes

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Stefan Lange
Bundesfinanzminister
Bundesverfassungsgericht
CDU
CSU
Deutscher Bundestag
Einkommensteuer
Gefahren
Grundgesetz
Hans Michelbach
Juristinnen und Juristen
Olaf Scholz
Rechtsprofessoren
Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler
SPD
Solidaritätszuschlag
Verfassungsmäßigkeit
Verfassungswidrigkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen