Die von der SPD angestrebte Regelung, wonach nur 90 Prozent von der Zahlung des Soli befreit werden sollen, hat demnach schlechte Karten. Sie birgt nämlich „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“, heißt es in dem 23-seitigen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das dieser Redaktion vorliegt.
Was Hans Michelbach sagt
Die wissenschaftliche Expertise wurde von CDU/CSU-Finanzobmann Hans Michelbach aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart) in Auftrag gegeben. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes muss endlich zu einem Umdenken bei der Soli-Abschaffung führen“, fordert er. „Wir dürfen nicht einen Weg weiterverfolgen, von dem die Juristen des Bundestages sagen, dass er ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“, sagt Michelbach, der auch Vizevorsitzender der CSU-Landesgruppe ist.
Der 70-Jährige kritisiert, dass sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seiner 90-Prozent-Regelung nur auf einen einzigen Rechtswissenschaftler stütze. Im Finanzministerium werde „die juristische Mehrheitsmeinung offenbar bewusst ausgeblendet“, moniert er.
Das Gutachten des Bundestages zitiert namhafte Juristen, scheut aber vor einer klaren Festlegung zur Rechtmäßigkeit einer 90-Prozent-Regelung zurück. Gleichwohl steht am Ende „die Konsequenz, dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus – sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen – ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“.
Letztendlich werde die Sache wohl am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, meinen die Fachleute. Im April 2018 war bereits der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die wohlhabenderen zehn Prozent in Deutschland den Aufschlag von 5,5 Prozent zur Einkommensteuer weiter bezahlen sollen. Foto: Mathias Mathes