Zur Gleichheit vor dem Gesetz gehört, dass allen Bürgern der Gang durch die Instanzen möglich sein muss – unabhängig vom Geldbeutel. Die Große Koalition will den Zugang zu einem hohen Bundesgericht nun dauerhaft einschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll bestimmte Revisionen im Zivilrecht nur noch behandeln, wenn sie einen Streitwert von 20 000 Euro haben. „Das schneidet den Bürgern den Instanzenzug ab. Wir sehen die Gleichheit vor dem Recht als gefährdet an“, beklagte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Friedrich Straetmanns.
Kleinere Mietstreitigkeiten nicht vor dem Bundesgerichtshof
Die geplante Änderung betrifft das Instrument der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Scheitert jemand mit seinem Fall vor einem Oberlandesgericht und lassen die dortigen Richter keine Revision zu, kann sich der Betroffene an den BGH mit Nichtzulassungsbeschwerde wenden. Der Gerichtshof kann sich des Falles annehmen und die unteren Instanzen zu einer Neuverhandlung zwingen. Liegt der Streitwert unter 20 000 Euro, ist dieser Rechtsweg verschlossen.
Linke und Grüne befürchten, dass damit zum Beispiel Mietstreitigkeiten um wenige Tausend Euro nicht mehr vor dem BGH landen werden. „Wir können uns daher vorstellen, die Wertgrenze abzusenken“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Manuela Rottmann unserer Redaktion. Für geeignet hält die Opposition einen Grenzwert von 5000 Euro.
Vor Überlastung des Gerichts gewarnt
Der Bundesgerichtshof fürchtet hingegen eine Flut an Beschwerden und macht sich deshalb für die Marke von 20 000 Euro stark. „Das Auslaufen der Wertgrenze hätte katastrophale Folgen für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen“, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg. Sie warnte vor einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Nichtzulassungsbeschwerden, die „den BGH in jeder Hinsicht überlasten“ würden.